Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tauschhandel
Tauschhandel, m.
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eine von dem tausch-handel unterschiedene art seynd die wechsel-geschencke guter freunde1691 Pufendorf,Sittenlehre 337
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[an statt daß ein jeder buchhaͤndler nur mit seinem eignen verlage handelt] ist unter den meisten teutschen buchhaͤndlern ein allgemeiner tauschhandel eingefuͤhrt1777 Pütter,BeitrStaatsR. I 284 Faksimile
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durch den tauschhandel werden waaren und guͤter in einem gewissen verhaͤltnißmaͤßigen werth gegen andere uͤbernommen, um sie wieder mit profit abzusezen1785 Fischer,KamPolR. III 170 Faksimile