Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Taufstein
Taufstein, m.
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die tauf sol gescheen in der kirchen wie vor, alleine in lauterem wasser, darzu im gewonlichen taufstein erhalten, welchs mag verneuet werden, so oft es von nöten ist, und bedarf nicht der osterlichen alten ceremonien, auch keines öls oder cresems1525 Preußen/Sehling,EvKO. IV 33 Faksimile
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de kinder schal menn dopen in dudescher spracke unnd in gewahnlichen dopstenernn, so in den kerckenn gefundenn werden, se endtblotenn am hovede unnd dremahl mit water avergetenn1526 HadelnPriv. 18 Faksimile
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daß in allen pfarren ... die tauff steine ... an einem gelegenen ehrlichen orth vnd ein tritt oder zween in die hoͤhe gesetzt werden sollen. vnd sollen die leute vermahnet werden, ... daß sie jhre kindlein ... in die kirchen bringen vnd teuffen lassen1569 BrschwLO. I 131 Faksimile
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der heiligen taufe zun ehren, sol auch ein sonderlich, herlich taufstein oder tauffass mit notturftigen zwelen und tüchern vermacht und aufgerichtet sein1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 99 Faksimile
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der schulmeister ist seines amtes vermahnet und ime das er ... die kirchen, altar, taufstein und alle bänke fein rein und sauber halte [auferlegt]1578 Brandenburg/Sehling,EvKO. IV 15 Faksimile
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zur verhütung allerhand superstition ... sollen die tauffsteine allenthalben verschlossen, auch denen cüstern einigen menschen tauffwasser außfolgen zu lassen ... verbotten sein1659 JbWestfKG. 6 (1904) 6
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[es] sollen die tauff-stein eroͤffnet, die tauff darein gethan, mit einem deckel, das gefaͤß, darinn selbiger tauff-brunn vorhanden, verwahret, und hernach den evangelischen frey gelassen seyn, sich des tauff-steins sowohl als die catholischen zu gebrauchen1663 Struve,PfälzKHist. 669 Faksimile
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tauff-steine sollen allenthalben verschlossen, auch keinem ... menschen wasser ... darauß folgen zu lassen gut geheissen ... werden1687 Steinen,WestfGesch. II 1352 Faksimile
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der tauf-stein scheidet: ... daß durch die taufe eine geistliche verwandschaft bestehe1759 Eisenhart 109 Faksimile