Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Talamt
Talamt, n.
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was nun in diesen und andern articulis der thaal-amter und thaals-sachen halber noch weiter anzuordnen und zu verbessern, das wollen wir bey der revision der thals-ordnung und unsers thals wesens zu H. beobachten lassen1687 HalleRegO. 63