Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tagwache
Tagwache, f.
(obrigkeitlich angeordneter) Wachdienst bei Tag; auch die wachehaltende Person oder Personengruppe
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der herr commandant ... vorgefurdert vndt wegen der soldatesca, tag- und nacht-wache ... vnterredung gepflogen1628/48 HambGSamml. IX 110 Faksimile
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ist zu ... tags- und nacht-wache ... ein gewisser bedienter ... geordnet1721 Knauth,Altenzella V 29 Faksimile
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der bauermeister, so die bestellung der ... tag- und nacht-wachen unterlaͤßt, soll ... 5 fl., der aber, so bestellet ist und ausbleibet, gleichfals 5 gulden erlegen1776 BrschwWolfenbPromt. II 656 Faksimile
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ist die stadt mit k.k. militär besetzt, welches vorspanne, tag- und nachtwachen ... und schanzen verlangt, daß bereits jeder bürger alle zwei bis drei tage ... beschwert wird1793 Heinl,HeerVorderöst. 44
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in D. soll die buͤrgerschaft die tag- und nachtwache uͤbernehmen, weil den unterthanen vom lande solches nicht laͤnger zuzumuthen1803 WeistNassau III 174 Faksimile
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daß es ... zweckmaͤßiger seyn moͤchte, diese ... groͤßtentheils ganz zwecklose tagewache ... aufzuheben und dagegen die nachtwache desto schaͤrfer anzuordnen1815 AltenburgSamml. III 421