Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tagbau
Tagbau, m.
-
der teicht auf der burger gemain sein drei, zwen amb Rettinpach, ider auf ein halb tagpau ungeverlich, der dritt ist umb Rosinpach, auch auf ein halb tagpau groß1561 Steiermark/ÖW. VI 387 Faksimile
-
[er hette] vngeuärlichen ain halben tagpaw vnd 4 tagmadt wisen innen gehabt vnd genossen1565 MittKrain 2 (1889) 243
-
daß zur aufmunterung des anbaues ... eine belohnung, naͤmlich fuͤr einen ganzen tagbau von erdaͤpfeln mit 2 fl., ... bestimmt werden koͤnne1789 HdbchÖstGes. XVIII 194
-
[ein] ganzer hof besteht aus 60 tagbauen ... so daß ein viertelacker auf 15 tagbaue berechnet wird. ein halber viertelacker ist ... ein sehr geringer besitz von hoͤchstens 9 tagbauen1796 Hübner,ErzstSalzb. I 147
-
von dem bituminoͤsen erdlager bey M. ... wird nur tagebau ... bey guter witterung getriebenGGA. (1800) 707
-
man hat daher gangbergbau, lagerbergbau, stockwerksbau, bruchbau, steinbruchsbau und flachen tagebau auf eisenstein1808 Rinmann,BergwLex. II 499