Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Tagbau
Tagbau, m. auch Tage- I ein Flächenmaß; urspr. Land von solcher Größe, dass es an einem Tag (I) bearbeitet werden kann der teicht auf der burger gemain sein drei, zwen amb Rettinpach, ider auf ein halb tagpau ungeverlich, der dritt ist umb Rosinpach, auch auf ein halb tagpau groß 1561 Steiermark/ÖW. VI 387 Faksimile [er hette] vngeuärlichen ain halben tagpaw vnd 4 tagmadt wisen innen gehabt vnd genossen 1565 MittKrain 2 (1889) 243 daß zur aufmunterung des anbaues ... eine belohnung, naͤmlich fuͤr einen ganzen tagbau von erdaͤpfeln mit 2 fl., ... bestimmt werden koͤnne 1789 HdbchÖstGes. XVIII 1…