Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tafeltuch
Tafeltuch, n.
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in das sechst [Kästchen der Ratstruhe soll gelegt werden] das tafeltuech, darauf zal und rechenung gestickt sei1498 Fellner-Kretschmayr II 11 Faksimile
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traffen sie [die herolde] einen dergleichen verbrecher bey einem ehren-gelag, oder an einer fuͤrstlichen tafel an, so ... schnitten [sie] vor ihm das ... tafel-tuch entzwey1720 Lünig,TheatrCerem. II 1326 Faksimile