Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Tafelsteher
Tafelsteher, m.
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die taͤglich in eines fuͤrsten gemach auffwarten, als ein kaͤmmerling, taffelsteher vnd cammerjung, sollen ... verschwigen seyn1659 Mayer,Hofschule 78
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in der mitte saß jhro majest. ganz alleine, jhnen gegenuͤber fande sich der hof-marschall v.K. als tafelsteher1754 Moser,Hofr. I 308 Faksimile