Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
tätzlein n.
tätzlein , n. , demin. zu tatze, vgl. DWB tätzchen . 1 1) zu tatze 1 und 2 ( meist ohne verächtlichen nebensinn ): und so er fragen würd, was will mein ketzlin, so antwurt, carnem in carnarium meum, ein fleischlin in mein tätzlin. Bebel facet. (1558) D 7 b ; da ist nichts über geblieben von der ganzen gans, als ein tätzlein, das kriegen dort hinten die kätzlein. Rückert 1, 423 ; mer haben die Schweizerknaben der landsknecht basz gedacht, wie sie krumme dätzlein haben ( s. DWB krumm II, 1, b, α ). Uhland volksl. 475 ; wer den andern hat verletzt, lang dem andern das detzlin. Fischart Garg. 94 b…