Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakspflanzer
Tabakspflanzer, m. Person, die den Anbau von Tabakspflanzen betreibt wann der tobacks-pflantzer seine blaͤtter auswerts verhandelt ... muß dennoch der daraus gesponnene toback nicht hinwieder ins land gebracht ... werden 1687 CCMarch. V 2 Sp. 489 Faksimile da nun unsere tabackspflanzer ... wegen des verkaufs ihrer blaͤtter hinlaͤnglich gesichert sind; so wird selbigen ... untersaget, ihre blaͤtter an einen spinner ... zu verkaufen [anstatt an die staatl. Depots] 1797 NCCPruss. X 1331 Faksimile daß ... die blätter ordentlich nach den, den galizischen tabaks-pflanzern ohnehin bekannten drei klas…