Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Tabakschmauchen
Tabakschmauchen, n. wie Tabakrauchen [wegen der Feuergefahr] soll in der academie alles tobackschmauchen, schiessen, feuerwercken ... verbotten seyn 1688 Wolfenbüttel/SchulO.(Vormbaum) II 723 Faksimile soll der soldat mit toback-schmauchen vorsichtiglich umgehen, auch sonderlich im stall und andern zum feuer gefährlichen orten solches gäntzlich unterlassen 1714 Sachsen/v.Frauenholz,Heerw. IV 450 daß hinfuͤhro niemand ... des toback-schmauchens bey trockener sommer-zeit in den heiden und holtzungen ... sich unterstehen solle 1726 CCMarch. IV 1 Sp. 755 Faksimile das tobackschmauchen in stellen u…