Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Suppenessen
Suppenessen, n. (für eine größere Gästezahl ausgerichtetes) Festessen; insb. anlässlich einer Hochzeit in den bruitloften sall dei schailtschat ind dat soppenetten affsyn, by enre penen von 1 mark 1473 BeitrEssen 20 (1900) 167 soll auch kein nachthochtzeit oder junfferabent ... getantz oder sopfenessenn gehalrenn werdenn, ee dan breutgam unnd braut zusamenngegebenn sindt 1555 Waldeck/Sehling,EvKO. IX 226 den zweyten hochzeitlichen tag soll nicht mehr als eine hochzeitliche mahlzeit zu mittag gehalten werden und unordentlich suppenessen ... gäntzlich abgeschafft und bey straff 5 fl verbotten se…