Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Suppenessen
Suppenessen, n.
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in den bruitloften sall dei schailtschat ind dat soppenetten affsyn, by enre penen von 1 mark1473 BeitrEssen 20 (1900) 167
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soll auch kein nachthochtzeit oder junfferabent ... getantz oder sopfenessenn gehalrenn werdenn, ee dan breutgam unnd braut zusamenngegebenn sindt1555 Waldeck/Sehling,EvKO. IX 226
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den zweyten hochzeitlichen tag soll nicht mehr als eine hochzeitliche mahlzeit zu mittag gehalten werden und unordentlich suppenessen ... gäntzlich abgeschafft und bey straff 5 fl verbotten seyn1603 Hessen/Sehling,EvKO. IX 404