Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Subornation
Subornation, f. Anstiftung, Unterweisung, Verleitung, insb. eines Zeugen zur Falschaussage bdv.: Subordination (III), Subornierung auch moͤgen die instrument in krafft der beweisung wol nach oͤffnung der zeugen sage ... einbracht werden, dieweil des orts keyn verdacht ist einiger subornation 1536 Gobler,GerProz. 44r Volltext (und Faksimile) wann auch die eroͤffnung der zeugen sage geschehen, sollen vmb verhuͤtung willen der subornation, das ist, gefehrlicher vnterrichtung der zeugen, weitere persoͤnliche kundtschafften ... nicht zugelassen werden BrschwWolfenbHofGO. 1571 Tit. 56 Volltext (und …