Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Subordination
Subordination, f.
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die wesentlichen pflichten der subordination werden durch die kriegsgesetze ... besonders bestimmet ... und bey dieser bewandniß siehet man leicht, daß man auch gegen die pflichten der subordination verbrechen begehen koͤnne1771 Zincke,KriegsRGel. 9 Faksimile
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unter der reichsgeneralitaͤt verstehet man die hohen officiers, welche mit erforderlicher subordination das commando der reichsarmee fuͤhren1783 Scheidemantel,Repert. II 201 Faksimile
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in den preußischen staaten besorgen ebenfalls die landesregierungen ... justizsachen, aber nicht in der leztern instanz, sondern in subordination unter das obertribunal zu B.1785 Fischer,KamPolR. II 42 Faksimile
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vergehungen wider die subordination1794 PreußALR. II 20 vor § 351
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das gesamte reichsgebieth ist in particularstaaten getheilt, deren jeder, zwar in subordination unter der höhern reichsgewalt, doch als staat durch seine eigene obere gewalt regiert wird1804 Gönner,StaatsR. 54 Faksimile
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die subordination der in D. uͤblichen todesstrafen ist folgende: 1) die strafe der viertheilung ... und endlich ist 6) die strafe des schwerdts von allen todesstrafen ... die geringste1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 162 Faksimile
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doch mocht er ... schrifftliche beweisung, als instrument, register, ... einbringen, dieweil im selben faal kein verdacht ist, das ein subordination dahinden stecke1541 Stumphart,Proz. 34r Volltext (und Faksimile)