Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stuterei
Stuterei, f.
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vor s. Jacobs porten tegen der sthoderie1489 RigaLibr.red. 117 Faksimile
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dießelben [wollen] eine stutterey ohne einigk abgangk deßen wießewachs, auch wol ohne etzliche verletzunge der wildfuhre anrichten1608 ActaBrandenb. III 541
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es gebuhret auch ihme [stallmeister] neben unserm bereiter aufsicht zu haben, das zu den stuttereyen wolschlachtige wilden von guter art gehalten ... werden1624 Pommern/Kern,HofO. I 174
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das hohe colle. soll auch examinieren ob nit beßer wehre all stuttereien abzuschaffen1722 ActaBoruss.BehO. III 556
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die pferdezucht [kann] in einem staate auf verschiedene art befoͤrdert werden; nemlich durch ordentliche, ansehnliche und grose stuttereyen, durch landgestuͤte und durch wilde gestuͤte1774 Bergius,PolKamMag. VIII 296 Faksimile
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die [landesherrliche pferdezucht] wird ... auf den eigenthuͤmlichen und kammerguͤtern, stuttereyen und fohlenhoͤfen getrieben1785 Fischer,KamPolR. II 750 Faksimile