Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stuprum
Stuprum, n.
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wo aber stuprum geschehe einer tochter oder frawen mit gewalt, soͤlliche verclagunge mag zů aller zeit angehaben werden1536 Gobler,GerProz. 109r Volltext (und Faksimile)
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die schaͤndung einer ehrbaren frauensperson oder ein blosses stuprum wird heutigen tages sowohl an dem schaͤnder, als der geschwaͤchten person gewoͤhnlich am gelde ... bestrafet1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 898 Faksimile
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rathscollegium: ob aus demselben ein mitglied wegen eines begangenen stuprums zu stossen?1794 Quistorp,GrundsPeinlR.⁵ II Reg.