Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strittbar adj.
strittbar , adj. , ' umstritten, dem streit unterworfen ', von gegenständen eines rechtsstreits. seltene bildung zu stritt im bair.-österr. und schwäb.: also das hinfort kain stritbare sachen an die landschrannen gelegt werden ( sondern an die höheren gerichte ) ( Salzburg, hs. d. 17. jhs. ) österr. weist. 1, 184; wegen eines strittbaren ackhers qu. v. j. 1687 bei Fischer schwäb. 5, 1869 . hiervon zu trennen ist strittbar aus strîtbar ( nhd. streitbar) bei jüngerer kürzung des monophthongs vor t ( vgl. Jutz alem. maa. 164 ), z. b.: ein strittbar, werlich schiff qu. v. 14./15. jh. bei Staub-Tob…