strafwürdig,
adj. : straafwirdig, wol wärt gestraaft zu werden
puniendus, capitalis, castigabilis Maaler 391
b (
castigabilis Frisius 196
a,
poenarius 1015
a,
puniendus 1093
b) strafwürdig Schottel
haubtsprache (1663) 79;
degno di castigo, castigabile Kramer
dict. 2 (1702), 995
b; Dentzler (1716) 2, 278
a;
s. auch unten strafenswürdig (strafen
verb. 16).
in der begrifflichen verwandtschaft noch strafbar, straffällig
und sträflich;
auch seltenes strafwert;
nach Campe
unser wort gebräuchlich '
in der höheren schreibart'.
vereinzelt mit umlaut sträffwirdig (
so unter 1);
vgl. dazu unten strafer,
m. 11)
von personen: (
das amt des profossen,) straffwirdige personen seine steckenknecht lassen gefengklich annemmen Fronsperger
kriegsbuch 1, 69
a; ein strafwürdiger mensch Campe; ich will meinen strafwürdigen diener züchtigen Hafner
lustspiele (1812) 2, 258;
auch: (dem fleiszigen) die strafe auferlegt, die eigentlich strafwürdigen faullenzer zu füttern G. Forster
schr. 3, 37.
von den sachen: strafwürdiges verbrechen Adelung; einen sträffwirdigen todtschlag (verwirken)
M. Beuther
praxis rerum criminalium (1565) 128
a; etliche hohe straffwirdige peinliche felle
bei Rommel
gesch. v. Hessen 4, 1, 668 (
v. j. 1579); also ... kann er mit seinen straffwürdigen wercken durchschleichen Moscherosch
gesichte (1650) 2, 526; das strafwürdige beginnen der untreuen gemahlin (verdammen) Chr. Weise
drey klügsten leut (1675) 23; das sind strafwürdige sachen, welche gar wohl eine nachdrückliche ahndung und inquisition verdienten A. Volck
entdecktes geheimnis (1751) 7, 47; eine reihe strafwürdiger handlungen Wieland 6, 15 (einer str. handlung bewuszt Fr. L. Jahn
w. 2, 162
E.; Campe); diese nichtswürdigen haben sich ihrer schwäche bedient und sie zu den strafwürdigsten unternehmungen angefeuert Göthe 27, 241
W. (J.
M. Miller
predigten fürs landvolk [1776] 1, 60); die strafwürdigen vergehen werden uns vorgehalten Steffens
was ich erlebte 1, 34 (Ebner-Eschenbach
schr. 2, 304); eine strafwürdige verletzung unserer privilegien Raupach
dram. w. ernster gattung (1835
ff.) 16, 111; in einem strafwürdigen verhältnis zu dem teufel W. Hauff
w. 2, 222; (dasz) das erste strafwürdige unrecht auf seiner seite gefallen sei Fr. Th. Vischer
auch einer (1879) 1, 41;
auch: ein strafwürdiges ereignis verschulden
vgl. L. v. François
die letzte Reckenburgerin (1871) 2, 94.
weiter verblaszt '
vituperabilis': auf diesen ungereimbten und straffwirdigen gegenwurf Guarinonius
greuel der verwüstung (1610) 6; etwas zu versagen, vor ein straffwürdiges laster gehalten Lohenstein
Arminius (1689) 1, b 5; einer strafwürdigen kühnheit beschuldiget werden Chr. Weise
polit. redner (1677) 67; ärgerliche und strafwürdige ausdrücke Liscow
sat. u. ernsth. schr. (1739) 325; strafwürdige vermessenheit Gottsched
neuestes a. d. anmuth. gelehrsamkeit 4, 548; seine gleich darauf ausgebrochene strafwürdige unart Göthe IV 20, 303
W.; so hätte dem ungenannten sein gelehrtes zweifeln nicht als eine strafwürdige bosheit ausgelegt werden sollen
allgem. deutsche biblioth. 37/52, 1319; für einen strafwürdigen miszbrauch der namen Colosseum und Tivoli (erachten) Gaudy
w. 2, 118. 22) strafwürdig sein
to be punishable, castigable, reprehensible, reprovable, blamable Ludwig (1716) 1883; ist einer straffwirdig, so mus man die andern alle straffen Luther 33, 499
Weim. (ist nit das strafbar oder straffwirdig
Terenz [1499] 91
a); mögend wir je gott nit gnuog thuon, denn wir sind all selb schuldner, sächer und strafwürdig Zwingli
deutsche schr. 1, 88; es strafft sich ubel, wenn die regenten selbst straffwirdig sind Petri (1604
f.) 2, D d 1
b; wen seine eigne freund schelten, der ist auch in warheit straffwirdig 2, D d d 6
b (Agricola
sprichw. [1534] Q 1
a); ist solches kind höchlich str.
engl. comedien u. tragedien (1624) 6
b; dasz derjenige, der sie (
die kaisertochter) genommen (
d. h. mit gewalt entführt), freylich str., wann er nicht durch grosze lieb darzu gezwungen worden were, deren blindheit hinwiderumb gnadwirdig ist Zinkgref
apophthegm. (1628) 409. was aber aus ub erdrüssigkeit und faulheit unterlassen wird, das ist zumal strafwirdig J. Arnd
nachf. Christi (1631) 23; die so wider die gesetz ... alte schaupfenning für gangbare müntz ausgeben wollen, straffwirdig sein Harsdörfer
frauenzimmergesprechspiele (1641) 1, F 4
b; es hat keiner recht gethan, ihr seyd beyde str. Corvinus
fons latini (1646) 48; ich bekenne, dasz ich strafwürdig bin
Holberg dänische schaubühne 2, 135 (
verwandlete bauer 4, 6); es gott ... überlassen, ob eine irrige vorstellungsart ... str. sey?
allgem. deutsche biblioth. 3, 39; strafwürdig sei eine jede publication, die zur absicht habe, die unzufriedenheit des volkes zu erregen Gentz
schr. 2, 58; straf ist ihm das gefühl, dasz er strafwürdig sei Rückert
w. (1867
ff.) 8, 171.
mit weiterer bestimmung: in einer sache str. sein
vgl. Mathesius
Syrach (1586) 112
a;
mit gen.: er auch der euszersten undankbarkeit straffwürdig zu seyn besorgte
theatr. amoris (1626) 252.
vergleichsweise: der heler ist so gut und so wol straffwirdig als der steler Petri (1604
f.) 2, O 1
b; ein staatsverbrechen, welches gewisz ebenso unbesonnen wie strafwürdig war (
der angriff auf die constablerwache in Frankfurt a. M. 3. 4. 1833) Heine 4, 309
E. auch: dasz sie (
die obrigkeiten) nicht weniger als die geistlichen straffwürdig, und dahero billich des wütherichs grausamer tyranney untergeben Rist
friedejauchzendes Teutschland (1653) 32; einem ubel reden, so du straffwirdiger bist Friedrich Wilhelm
sprichwörterregister (1577) n
nr. 592 (Fischart
Gargantua 413
neudr.; Bodmer
v. d. wunderbaren [1740] 165;
auch crit. poet. schr. 2, 94); das verbrechen war um so strafwürdiger, als ... Wieland
Lucian (1788) 4, 403; so ist denn der grund der strafe und gesetze gegen die sünde oft strafwürdiger ... als die sünd selber Bettine
dies buch gehört dem könig (1843) 1, 65. 33) einen strafwürdig erkennen
u. s. w.: die zeuberinnen und hexen nicht darumb straffwirdig
erkennen theatr. diabol. (1569) 119
b; denn man erkennt sie (
die diebe) nicht ehe straffwirdig, sie haben denn gethan was sie gewolt Pape
bettel- u. garteteufel (1586) D 5
b; dafern je befunden werden solte, dasz sie sich gegen dem keyser ... in etwas versündiget, eine summe geldes deswegen vor sie zu präsentieren, wie hoch churfürsten und stände sie straffwürdig erkennen würden Chemnitz
schwed. krieg (1648) 1, 10.
finden, erfinden: so hat der keyser ... sie schuldig und straffwirdig erfunden Schütz
hist. rerum prussic. (1592) 5, C 4; sein verbrechen sehr str. (finden) A. U. v. Braunschweig
Octavia (1677) 1, 622; findest du uns str., so strafe Jung-Stilling
schr. 4, 638.
achten: welcher derzeit einen schüler oder studenten beleidiget, dem ward es für straffwirdig geachtet Stumpf
Schweytzerchron. (1606) 261
b; das, so bey den christen für sünde gehalten wird, ... nicht str. achten A. Olearius
orient. reisebeschr. 45
anh. halten: (
ein falscher wahn,) der sie so gegen mich verstellt, dasz sie mich straff- und unglückswürdig hält Hoffmannswaldau
auserl. ged. (1697) 1, 346.
erklären: so erklärt im stande der gesellschaft das gesetz alles für unrecht und strafwürdig, was der gesellschaft schädlich ist Wieland
Agathon (1766) 1, 116.
machen: ach dasz gott die straf einmal, die in straffwirdig machen möchte J. Dietenberger
wider das unchristl. buch u. s. w. (1526) F 1; weichen nutzen hätte die verfassung des deutschen reiches ..., wenn nicht die rechtshülfe der tribunale jedem bedrückten mitstande die selbsthülfe entbehrlich und sogar strafwürdig machte? G. Forster
schr. 6, 269.
auf der andern seite: ach es ist schauerlich, wenn der greis vor dem jungen manne ... so str. dastehen soll Chph. v. Schmid
schr. 9, 174;
auch: Dunker las die betreffenden stellen vor und betonte das nachdrücklich, was str. erscheinen sollte Laube
schr. (1875
ff.) 1, 249;
zuletzt: der mensch kommt auf die welt arm, blind ... str.
allgem. deutsche biblioth. 103, 291. 44)
substant.: sihe da, der spricht von allen gottes worten ... und ruft aus alle die für straffwirdige und lugener, die etwas darzuthun Luther 8, 142
Weim.; dasz man nit verschonen der strafwirdigen J. Kessler
sabbata 167; (
erkennen,) dasz herzog Fridrich von Osterrich ... ein schädlicher, böser, straffwürdiger wär, der in das laster der verletzten majestät gefallen Äg. Tschudi
chron. helvet. 1, 8; mit ihr (
der strafe) kann zwar auch gütigkeit verbunden werden, aber auf diese hat der strafwürdige nicht die mindeste ursache, sich rechnung zu machen Kant 5, 37
akad. ausg.; die regierung bewilligte, dasz diese strafwürdigen mit ... geringen geldbuszen ... belegt wurden Zschokke
schr. 2, 158.
das verbrechen, vergehen u. s. w.: und was ir missformigs, maculirts und straffwirdigs darinn findent? Riederer
spiegel der waren rhetoric (1493) a 2
b; einer hatte etwas unreines und straffwürdiges begangen Lehmann
floril. polit. (1662) 4, 23; ich vermeinte aber doch nichts straffwürdiges zu begehen, wenn ... Thomasius
ernsth. gedanken (1720) 2, 135 (Jung-Stilling 6, 18); etwas straffwürdiges reden
ollapatrida 122
Wiener ndr.; das strafwürdige davon gar nicht (einsehen)
M. I. Schmidt
gesch. d. Deutschen (1778) 1, 171; endlich was hätte selbst eine solche nachricht strafwürdiges in sich? Jac. Grimm
kl. schr. 1, 45.
auch: (
die sprache nirgend so rein gehalten,) dasz nicht weilands etwas straffwirdigs oder misbreuchiges darin mitlief und gespürt würde Fab. Franck
orthogr. (
bei Jellinek
gesch. d. nhd. gramm. 45). —
dazu