Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strafregister
Strafregister, n.
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wegen der gerichtsstraffen tuht er [amtsrichter] zeitlich erinnerung, daß sie eingebracht in das strafregister getragen, von dem amtschreiber in einnahm genommen und dem registratori geliefert werden1678 Stieler,Advokat II 2 S. 66
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[der hoffiscal soll] das strafregister richtig und klar halten und die verwirkte strafen jedesmal richtig und zu unserer hofrentei liefern1714 ActaBoruss.BehO. I 695 Faksimile
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einem graben-meister ... der die maͤngel anzeige ... und zugleich das protocoll, nebst dem straf-register fuͤhre1738 CCMarch. Cont. I 180 Faksimile