Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
strafmäßig
strafmäßig, adj., adv. I wie strafbar (I) ordnung und satzung ... in allen straffmassigen, frevenlichen, auch burgerlichen hanndlungen, was das recht, auch das richterlich ambt ... betrifft 1526 WienRQ. 270 jede landgerichtliche verprechungen und straffmäßige überfarungen ... der neuen aufgerichten landsgerichtsordnung gemäß ... zu straffen 1582 Steiermark/ÖW. X 255 Faksimile desgleichen wird auch eines lehrmeisters vbrige gestrengikeit strafmessich 1583 SiebbLR. III 9 § 7 Volltext (und Faksimile) welche verbrecher aber auf frischer that nicht betretten wurden und doch die strafmessige that ge…