Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
strafgerichtsbarkeit f.
-gerichtsbarkeit , f. , 1) befugnis, das strafgericht auszuüben, strafrechtliche urteile zu fällen u. s. w. vgl. gerichtsbarkeit 1 ( th. 4, 1, 2 sp. 3656): die bürgerliche str. hat zum theil hierin ihre entstehung, indem sie mildernd eintritt in die stelle der privatrache Schleiermacher w. I 3, 472 ; die str. ausüben Jhering geist d. römischen rechts 2, 1, 43 ; übergriffe in das gebiet der str. des volks 1, 251; von der str. des aufenthaltsstaates sind die consuln ... nicht befreit handwb. d. staatswissensch 2 3, 88. 2) die solches recht ausübende behörde ( vgl. gerichtsbarkeit 2): die lictore…