Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stoppelacker
Stoppelacker, Stupfelacker, m.
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fuhrlohn: ... stupfelacker vffzubrechen 20 b.1646 ZGO. 95 (1943) 294
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auf bartholomäi-tag ... die schäfer des ganzen landes zusammen gekommen, denen man auf dem rathaus ihre ... freyheiten ... vorlieset, hernach selbige ... auf einen ... stupfel-acker führet, woselbst ... manns- als ... weibs-personen mit bloßen füßen in die wett um die ausgesetzte gewinste lauffen müssen1752 Sattler,Würt. 120
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solle kein unterthan sich unterstehen, sein viehe von der heerde wegzunehmen und in seine eigene stupfel-aecker zu treiben1759 Wüst,Policey VIII 287
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[zaͤune] sind noͤthig, wo man vieh in der naͤhe auf wiesen, brach- oder stoppelaͤckern waiden laͤßt; auch waͤlder sollen eingezaͤunt seyn1790 Moser,ForstArch. IX 203