Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stollenvorsteher
Stollenvorsteher, m.
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damit aber auch die steiger ihr ambt thun ist ferner ein ein- oder nachfahrer oder stollen vorsteher bestellet, der ... auff sie vnd die arbeiter obsicht fůhretSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 183
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bey der foͤrderniß und abwaͤgung der kobalde sind gegenwaͤrtig zehendner wegen des zehendens, der stollenvorsteher wegen des neuntens, der kobaldinspector, bergmeister und guardein, nebst einem geschwornen ... und die schichtmeister der zechen1775 Bergius,NPolKamMag. I 305