Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stollensteuer f.
stollensteuer , f. , beitrag zum ausbau und zur unterhaltung eines stollens, auch vorschuszweise dem armen stöllner geleistet: kombt aber ein suechstoln in ein gefreit lehen oder massen, die wasser oder weittenhälben von dem pergmaister ein genente zeit fristung hat, die kain stolnsteur gebe Lori baierisches bergrecht 249 ( v. j. 1548); kommt er in ein vermessen gebürg oder schacht, dasz er wasser fällt, und wetter bringt vierzehen lachter unterm rasen mit seiner wasserseig; so ist man ihme das neunte schuldig: ist aber die zech und masz nicht findig, den vierten pfenning stollensteur ... schu…