Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stollensteuerkassa
Stollensteuerkassa, f.
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zur stollnsteuercassa sollen ... die von iedem reichstaler, so die gewerken entweder bey ausbeut oder zupuße aus dem bergwerke erheben, nach entrichtetem zehenten ... innenbehaltene 18 oder 9 pfg. durch den vereydeten zehendner gebracht [werden]1671/73 MansfeldBergbUB. 197