Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stiftsamtmann m.
stiftsamtmann , m. , beamter auf einem zu einem stifte gehörenden kammeramt oder auf gütern eines ( ehemaligen ) stiftes, vgl. Krünitz 174, 161 f. s. v. stiftsamt: das stift Osnabrück war zu 28 quadratmeilen angenommen; nun sagt eine anmerkung: 'und die einwürfe des stiftsamtmannes ... seyn scharfsinnig und wahr' allg. dtsche bibl. (1765) 37, 365; er ( der brief ) ist von dem stiftsamtmann Oeder Lessing 18, 182 M.; in den nordischen ländern verwaltungsbeamter eines kirchlichen bezirks, wenn sein amtssitz mit dem bischofssitz übereinstimmt: den neujahrsabend brachte ich ebenfalls sehr vergnügt …