Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiftfischer
Stiftfischer, m. auch Stifts- Fischer mit dem Privileg, ein Stiftfischwasser zu befischen vgl. Stiftmeistersohn stattvischer contra stifftsvischer: der statt vischer deß D. erschienen und beclagten sich gegen den stifftsvischern im A., das sie irem wasser nit allein ein ofnung im zapffen, sundern auch bei[d]seitz ... ablauff gemacht, dardurch sie ... an irer vischerei verhindert wurden 1571 KaiserslauternRatsprot. 175 wann ... die maisten aus uns ... lange stüfft fischer seindt und bey disen so schwären iahren nichts erspahren khönen ... damit ... nach unseren absterben unsere armen weiber und…