Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiftfischwasser
Stiftfischwasser, n.
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wann ... die maisten aus uns ... lange stüfft fischer seindt und bey disen so schwären iahren nichts erspahren khönen ... damit ... nach unseren absterben unsere armen weiber und khinder nit gleich ... von solchen stüfft fischwasser und zwar in den elendt und betriebten petlstab gestossen würden1695 OstbairGrenzm. 1 (1957) 41