Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stiftbrief m.;
stiftbrief , m.; urkunde, die eine stiftung bestätigt und rechtskräftig macht: als ouch in ... der obgenanten phrund stifftbrieff begriffen und bescheiden ist ( Heilbronn 1393) württemb. geschichtsquellen 15, 9; alz deszir stiftebriff uzwisit ( v. j. 1397) ztschr. d. ver. f. thür. gesch. 39, 355; ein edelman ... hab ein einzelne opffermesz gestifftet unnd unter andern worten in den stifftbrieff verleybet, da die mesz mit der zeyt fallen oder abgethan würde, das man diselben zinsz ins spital ... wenden ( sollte ) Mathesius w. 3, 408 ; dieses ( der obrigkeit weinzehnt zu geben ) ist nun auch bey…