stiefgeschwister,
n. ,
gewöhnlich im pl., seit dem 16.
jh. bezeugt. nur vereinzelt sing., in collectiver verwendung bei Logau (
u. 2)
und Mosen (
u. 1),
von einer einzelnen person Schweinichen (
u. 1). 11)
als verwandtschaftsbezeichnung, meist '
geschwister, die nur ein elternteil leiblich gemeinsam haben',
vgl. Stieler
stammb. 1975: seine stiefgeschwister (
aus der zweiten ehe des vaters) gerathen so, wie ihre erziehung es nothwendig machte
allg. dt. bibl. anh. zu 25-36, 2055.
ebenso für das verhältnis unehelich geborener halbgeschwister untereinander: 'sie sind also ... ein natürlicher sohn des ehemaligen besitzers des palais? — und das einzige kind?' ... 'wir waren ihrer acht! ... mein übriges natürliches stiefgeschwister hat sich nach und nach anderwärts ... untergebracht Mosen
s. w. 7, 110.
mit pejorativem beiklang: denn sie sich nicht allein als ein stief- sondern recht geschwister gegen mir allezeit verhalten Schweinichen
denkw. 485
Ö.; bleiben sie (
die kinder der Medea) hier beim vater welches ist ihr los? zurück, ... stiefgeschwister kommen, höhnen sie, spotten ihrer und ihrer mutter Grillparzer 5, 204
Sauer; daher jene rührende eintracht, liebe und friede unter den geschwistern aus beyden ehen ... von stiefmutter und stiefgeschwistern war da keine rede J. G. Jacobi
s. w. (1807) 8, 14. —
über die selten bezeugte bedeutung '
zusammengebrachte geschwister',
die also leiblich gar nicht miteinander verwandt sind, vgl. G. Hugo
institutionen (1826) 172. 22)
in bildlichem oder übertragenem gebrauch, besonders in der poetischen sprache des 17.
jh. —
zur bezeichnung des ungleichartigen, gegenseitig sich ausschlieszenden: o unerfahrner witz, der gar so thöricht schleust, sind glück und weiszheit denn so scharffe stieffgeschwister? J. Chr. Günther
ged. (1735) 526; ach aber! ach! ihr bleibt mit ofnen augen blind, weil andacht und vernunft meist stiefgeschwister sind Lohenstein
himmelschlüssel 12.
mehr zur bezeichnung des bösen, entarteten: wo die lieb und wollust bulen, zeugen erstlich sie vergnügen; aber bald wil stieffgeschwister, schmertz und reu, sich drunter fügen Logau
sinnged. 426
Eitner; denn die indischen und die von Ptolemeern in Egypten gepflantzten bäume ... wären nur sein (
des asiatischen weihrauchbaums) stiefgeschwister Lohenstein
Arminius (1689) 2, 308
b; unter den Schweden sind die Schonen (
als mischlinge) verdächtig; der Thalmann erkennt sie nur als stiefgeschwister
F. L. Jahn
w. 1, 166
Euler. 33)
im älteren nhd., vorzüglich obd., kaum über das 18.
jh. hinausreichend, erscheint stief-
auch in verbindung mit den neben geschwister
stehenden gleichbedeutenden bildungen geschwisterde, geschwistergit, geschwistrig(t) (
vgl. teil 4, 1, 2, 4004
ff.). 3@aa) stiefgeschwisterde,
n., gewöhnlich im pl.: stiefgeschwisterte, von eim (
sc. vater oder mutter) geboren (1583)
stadtr. v. Brugg 152
Merz; wie auch der mehrtheil seiner kinder, von Fredgunden erboren, gähling ... in seltzame ... kranckheiten fielen ..., erhub sich ein argwon, wie sölches alles durch Ludwigen, könig Hilffrychs sohn ausz frauw Andoweren geboren, angericht und seinen stieffgeschwisterten zu tödtlichem verderben zuwegen bracht were Stumpf
Schweizerchron. (1606) 211
b;
noch in der ma., vgl. Martin - Lienhart
elsäss. 2, 532. 3@bb) stiefgeschwistergit,
n., gewöhnlich im pl., schon im 14.
jh. bezeugt: es sollent ouch vater und muoter ... ire kind erben für der kind stieffgeschwistergit (14.
jh.)
bei L. Schmid
pfalzgrafen v. Tüb. (1853)
urkdb. 256; zwai stiefgeschwistergit erben ainander und nit ihrer älteren geschwistergit
Nördl. stadtr. 61, 2
Müller; dagegen die kind von dem vatter und der ersten frowen, des abgangnen stiefgeschwistergit, vermeint, diewil sy vatter halb sine geschwistergit sigind, sollind sy die nechsten erben sin (1567)
stadtr. v. Brugg 186
Merz. 3@cc) stiefgeschwistrig(t),
n., gewöhnlich im pl.: aber an andern syppfründen, so den eltern vom bluot verwandt sind ..., habent die morgengabskinder dhein erbsgerechtigkeit, dann als vil stieffgeschwüstrigten gepüren mag
stattrechten d. statt Fryburg (1520) 64
a; weil stiefgeschwistrige sich selten gleich sind
allg. dt. bibl. 38, 175.
vgl. lexikalisch: stieffbruoder, item halbbruoder oder halbschwester, item stieffgeschwistrigt Besold
thes. pract. 1, 316
b; stiefgeschwister oder stiefgeschwistrig (mein) Ludwig
t.-engl. (1716) 1864; stieffgeschwistrige
comprivigni Aler
dict. 2, 1837
a.