Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiefeltern
Stiefeltern, pl.
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die personen, welche den namen vaters oder mutters, desgleichen der kinder tragen ... wenn es auch gleich stifeltern und stifkinder seind, sollen sich miteinander in ehegelübnis nicht einlassen1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 386 Faksimile
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zur enterbung ... sollen hienach vermelde [ursachen] für gnugsamb gehalten ... werden, als, so die khinder ... sich mit ihren stiefeltern wider ehr vermischten1599 NÖLREntw. III 10 § 2
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wann stieff-eltern die kinder bey sich haben und mit nothdürftigen unterhalt versehen, mögen sie von denen deswegen keine erstattung ... fodern1658 Mevius,MecklLREntw. 660 Faksimile
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die juramenta malitiæ und calumniæ ... sollen zwischen stieff-eltern und stieff-kindern ... zugelassen seyn1709 CCMarch. II 1 Sp. 424 Faksimile
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finden sich noch andere, welche auch den namen der elteren fuͤhren, welche aber theils von aussenher durch heyrath darzu gelangen, theils nicht mit recht und theils gar nicht oder nur dem schein nach sind, als da sind die sogenannte stieff-elteren, welche durch neue heyrath an der elteren statt kommen, doch aber unter den worten der elteren in gesetzen eigentlich gemeinet sind1727 Leu,EidgR. I 426 Faksimile
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die trauer-zeit [der] kinder fuͤr ihre verstorbene eltern, schwieger-eltern, stief-eltern ... laͤnger nicht dann ein halbes jahr1755 SammlBadDurlach III 191 Faksimile
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der beisiz oder die leibzucht ... gehet auf die stiefaͤltern nicht uͤber1757 Estor,RGel. I 322 Faksimile
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es koͤnnen aber nur rechte eltern unter ihren leiblichen kindern auf diese priuilegirte art restiren, bey stief- oder angewuͤnschten eltern findet solche nicht statt1762 Wiesand 1078 Faksimile
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unter dem namen der eltern sollen die stief-eltern nicht mit zu verstehen [sein]1775 BrschwWolfenbPromt. I 218 Faksimile
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[viele rechtslehrer wollen, daß ein incestus in linea recta mit dem schwerdt zu bestrafen sey, auch] wenn die blutschande etwa unter stiefaͤltern und stiefkindern begangen ... seyn sollte1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 968 Faksimile
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zwischen stiefleltern und stiefkindern [ist] ... wegen des respectus parentelae ... die ehe verboten1783 Siggelkow,HdbMecklKR.² 242 Faksimile
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vermoͤg der einkindschaft muͤssen die stiefeltern ihre stiefkinder ernaͤhren, erziehen und aussteuren. sie besizen deswegen die elterliche gewalt uͤber sie und koͤnnen sie beerben1785 Fischer,KamPolR. I 258 Faksimile
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zwischen stiefältern und stiefkindern bestehen keine familienverhältnisse1794 PreußALR. II 2 § 717
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wenn eins von den in die einkindschaft gebrachten kindern ohne eheliche abkömmlinge verstirbt: so wird selbiges von den leiblichen und stiefältern mit gleichem rechte beerbt1794 PreußALR. II 2 § 743
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eine blutschande unter stiefeltern und stiefkindern ... moͤgte an den eltern fuͤglich mit vierjaͤhriger ... oͤffentlichen arbeiten zu bestrafen seyn1799 RepRecht IV 230 Faksimile
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verboten im staat sind ehen zwischen leiblichen eltern oder stief-eltern und kindern1807 SammlBadStBl. I 899 Faksimile
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[von dem werth einer erbschaft wird erhoben] von ... stiefaͤltern ... drei vom hundert1810 PreußGS. 1810 S. 127