Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stiefaltmutter
Stiefaltmutter, f.
-
die stieffkinder, da gleich die rechte kinder vor beeden elttern gestorben gewesen, an ihrer stieffaltmütter oder stieffaltvätter guett ... forderung haben wöllen1606 DWB. X 2, 2 Sp. 2770