Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuertreiber
Steuertreiber, m.
-
darauf er [dorfmaister] ... die steurregister hinnach ausschreiben kan und den steurtreibern selbige durch den grichtsdiener alspalt überschicken1648 Tirol/ÖW. V 42 Faksimile
-
solle ein steuertreiber alle zwei jahr gesetzt werden, welcher die schuldigkeit auf sich hat, die herrn und nachbarn zu die gemeinszusammenkünften einzuberufen und die übrige nachbarschaftsschlüsse auszurichten1782 Tirol/ÖW. V 530 Faksimile