Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerschuldigkeit
Steuerschuldigkeit, f.
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[viele, welche] weder ein handwerck zu treiben noch ihre steur-schuldigkeit und bürgerliche beschwehrden abzutragen vermögend sind1677 Zech,Kaufbeuren 41
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wo die zahlung der bruͤcht der laufenden steuerschuldigkeit zur hinderniß gereichet, [sollen die uebertreter] mit einigtaͤgiger einsperrung ... gezuͤchtiget werden1739 Bewer,Rechtsfälle V 23 Faksimile
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die landesiuͤdischen kontribuenten sollen zur rechten abtragung ihrer anrepartirten steuerschuldigkeiten nach der bisherigen verfassung ... alles ernstes ermahnet [werden]1784 HdbchÖstGes. VI 61
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bei den reichern piis corporibus hingegen ist dasjenige, was sie aus steuerbaren guͤtern vorgeschossen haben, bei berechnung ihrer weitern steuer-schuldigkeit in abzug zu bringen1799 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 673 Faksimile