Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerschuldigkeit
Steuerschuldigkeit, f. wie Steuerschuld (I) [viele, welche] weder ein handwerck zu treiben noch ihre steur-schuldigkeit und bürgerliche beschwehrden abzutragen vermögend sind 1677 Zech,Kaufbeuren 41 wo die zahlung der bruͤcht der laufenden steuerschuldigkeit zur hinderniß gereichet, [sollen die uebertreter] mit einigtaͤgiger einsperrung ... gezuͤchtiget werden 1739 Bewer,Rechtsfälle V 23 Faksimile die landesiuͤdischen kontribuenten sollen zur rechten abtragung ihrer anrepartirten steuerschuldigkeiten nach der bisherigen verfassung ... alles ernstes ermahnet [werden] 1784 HdbchÖstGes. VI 61 bei…