Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerschuldige
Steuerschuldige, m. I steuerpflichtige Person bdv.: Steuerant, 1Steuerleute (I), Steuerzahlende sollte ein accise-officiant uͤberfuͤhret werden, bey den steuer-schuldigen gegessen und getrunken zu haben ... soll er sofort seines dienstes entsetzet [werden] 1772 NCCPruss. V 1, 2 Sp. 80 Faksimile reglement, wie sich sowohl die accise-officianten, als die steuerschuldigen, in ansehung der von letzteren zu entrichtenden schlacht-accise zu verhalten haben 1787 Neue Samml. i.d. Hzgt. Schlesien erg. Verordn. I (Breslau 1792) 231 daß vornehmlich bei indirekten abgaben unvollständigkeit der vorschrifte…