Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerschock
Steuerschock, m.
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[derer] vor decrement angegebenen guͤter und darauf hafftenden steuer-schock halber1657 CAug. II 1472 Faksimile
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rescript ... daß die auf unbeschockte plaͤtze neugebaueten haͤuser und dergleichen, auch vererbte wald- und laß-raͤume mit steuer-schocken beleget werden sollen1668 CAug. II 1506 Faksimile
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seynd auch alle gemein-guͤter ... wofern sie nicht schon in denen steuer-catastris gelegen, anitzo hinein zubringen, und auf iedes befundenen dingen, und davon erwartenden nutzen nach, gewisse steuerschocke zusetzen1688 J.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. F 2v
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verordnen und wollen dahero daß die cavallerie und infanterie von unsern geheimen kriegs-raͤthen, so offt es noͤthig, repartiret, das absehen bey der cavalerie auf die steuer-schocke de anno 1628 gerichtet, bey denen staͤdten aber wegen der infanterie moͤgliche gleichheit gehalten werde1723 Lünig,CJMilit. 811 Faksimile
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schock ist ferner im churfuͤrstenthum Sachsen eine gewisse auflage auf den guͤtern und haͤusern, nach welcher die ... abgaben eingetheilet und entrichtet werden, ... wird sonst auch insbesondere steuer-schock ... genennet1743 Zedler 35 Sp. 624 Faksimile
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[man hat] gewisse allgemeine theile des gewinnstes gemachet, und jedem grundstuͤcke nach seiner guͤte und beschaffenheit eine anzahl davon zugetheilet. so ist es mit den steuerschocken in Sachsen beschaffen ... man unterscheidet diese steuerschocke in gangbare, moderirte, decremente, caduce und verlorne schocke1758 v.Justi,Staatsw. II 328 Faksimile
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wo eine ... neue eintheilung der steuer-schocke ... angeordnet werden sollte, [ist] eine genaue classification der grundstuͤcken, in gute, mittlere und schlechte ... mit dem individual-verzeichnisse [zu verbinden]1790 CSax. I 985 Faksimile