Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steuerschock n.
steuerschock , n. , eigentlich ein steuersatz, dann auch eine bestimmte steuerart selbst, s. Chomel 8, 1650; 1654. von schock als mengenbezeichnung, s. teil 9, 1433; vgl. nach den schocken steuern geben Weber universalwb. (1770) 3, 668 b . seit dem 17. jh.: wie viel ein ieder contribuent zu seiner quota nach dem gemachten und auff gewisse steuerschock fundirten anschlag entrichten müsse, es werde nun viel oder wenig, 1 pfennig oder 1 gr. uff ein steuerschock angeleget Th. Nic. Andreae Pancratis Aegyptii famulus (1669) vorr.; was für onera an ritterpferden darauf ( den gütern ) haften, ingleich…