Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuersatz
Steuersatz, m.
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[die Gerichte werden angewiesen, den Untertanen] gleich bei ietz vorwesendem steursatz den last umb sovil zu erleichtern1603 WürtLTA.² II 364
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darmit man etlicher massen, wie es des steuersatzes halber im land gehalten werde, nachrichtung haben möge1607 WürtLTA.² II 791
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über ... die in ein- oder anderer stadt eingeführte speciale steursätze [hat] unser commissariat ... zu halten1714 ActaBoruss.BehO. I 674 Faksimile
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der steuer-satz einiger auslaͤndischen waaren [ist] ... in etwas zum aufnehmen der einlaͤndischen fabriquen verhoͤhet und ... um mehrer richtigkeit willen auf stuͤck und ellen gesetzet1715 CCMarch. IV 3 Sp. 259 Faksimile
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das neue steuersystem geht auf indirekte abgaben, gleich für stadt und land, mit ermäßigung und verminderung der steuersätze1810 Mamroth,PreußStaatsBest. 208 Faksimile
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bei dem jaͤhrlichen steursaz wird das gewerb eines jeden handwerkers in anschlag gebracht1779 Weisser,RHandw. 271 Faksimile
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[der ansatz der kopff-steuer soll] von jeden orths staab-beambten mit zuziehung zweyer persohnen vom steuersatz und eines ehrlichen und verstaͤndigen manns von der gemeinde gemacht [werden]1708 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 328 Faksimile
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wuͤrden auch die feldsteußlere ... finden, daß das wasser einem gutsinnhaber ein betraͤchtliches stuͤk weggerissen ... so sollen sie dem steuersaz davon anzeige machen1786 AbhFeldsteußler 25