Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerrevision
Steuerrevision, f.
Überprüfung, Berichtigung, Erneuerung des Steuerregisters
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daß seithero ... keine steuer-revision in unserm fuͤrstenthum und landen vorgegangenJ.J. Müller, De catastris (Jena 1692) Bl. Dr
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daß das steuer-register nach aenderung der zeiten und werths der guͤter auch geaͤndert und dahero steuer-revisones angesetzt werden sollen, welches einige von fuͤnff zu fuͤnff jahren vorzunehmen rathen1705 KlugeBeamte I² 443 Faksimile
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[wann] in einem gantzen ammt die steur-revision expedirt, alßdann solle der commissarius von einem jeden orth solchen ammts eine tabell ... einschicken1713 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 367 Faksimile
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[das ritter-corpus ist befugt] steuer-revisionen oder renovationen auf den ritterguͤthern vornehmen zu lassen1783 Mader,ReichsrMag. II 7 Faksimile
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der ... ort B. kan eben nicht unter die besten des landes gerechnet werden, weil bei der lezten steuer-revision ... der morgen acker ... zu 20 gulden geschaͤzt worden, da die aecker anderer orte eben dieses oberamts zu 28, 30 und 31 gulden angeschlagen wordenPatrArch. 2 (1785) 384