Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerquote
Steuerquote, f.
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[die steuer-empfaͤnger muͤssen] dafuͤr sorgen, daß die steuerquoten der zahlungspflichtigen bei zeiten beigetrieben und alle executionen nach moͤglichkeit verhuͤtet werden1647 Scotti,Cleve I 266
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erhaͤlt ein land-stand einen bestaͤndigen nachlaß oder seine steuer-quote wird fuͤr bestaͤndig erhoͤhet, wird es in der matricul angemerckt1769 Moser,RStändeLand. 658 Faksimile
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so entstund das provisorische reichssteuerkataster, nach welchem heuer den oberaͤmtern ihre steuer-quoten zugetheilt wurden1808 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 948 Faksimile