Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerexemtion
Steuerexemtion, f. wie Steuerbefreiung daß ... denen steuerexemtionen sowohl der potentiorum als der standeserhöhten mitglieder ... begegnet [werden könne] 1685 JbFrkLf. 22 (1962) 230 Faksimile man vermehre lieber die besoldung, als daß man dergleichen steuer-exemptionen nachsehe 1705 KlugeBeamte I² 427 Faksimile [daß die] wegen praͤtendirender steuer-exemtion oder immunitaͤt inter singulos oder zwischen communen entstehende anspruͤche, klagen und forderungen ... zur judicatur dem hofrath zugehen [sollen] 1769 Bewer,Rechtsfälle V 77 Faksimile eine entschädigung für die aufhebung der steuerexem…