Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuerertrag
Steuerertrag, m.
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jeder amts-steuer-einnehmer soll wenigstens fuͤr den steuerertrag eines jahrs bei dem churfuͤrstlichen commissariat ... hinlaͤngliche buͤrgschaft leisten1685 Scotti,Cleve I 580
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mit anfang des jahrs 1760 aber soll eine jede stadt fünf von jeglichem hundert ... zu genießen haben und von dem steur-ertrag einer jeden stadt in jeglichem monat vorabnehmen1755 Sachsse,MecklUrk. 475 Faksimile
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dem praͤfect liegt ... ob ... die erhebung und abzahlung des steuerertrags ... zu reguliren1811 Pölitz,Verf. I 2 S. 1062 Faksimile