Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Steuererlaß
Steuererlaß, m. Ermäßigung, Milderung einer ¹Steuer (V); Verzicht auf eine (berechtigte) Steuerhebung oder -forderung bdv.: Steuerabschreibung, Steuermoderation, Steuernachlassung vgl. Moderation (II) [die staͤnde beschlossen, daß] keine neue steur angefordert werden solte ... aber die rebellen ... vermutend, daß man sie mit dem steur-erlaß allein teuschen wollen, zogen mit einem grossen hellen haufen auf H. an 1668 Fugger,Ehrensp. 1044 Faksimile daß ... auf den fall der begnadigte steuerante selbst zu schreiben nicht vermoͤchte, ein attestat von dem dorfrichter oder schulzen, daß jenem der st…