Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Moderation
Moderation, f., nl. Moderatie, f.
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eenige moderatie oft quijtscheldinghe van't recht1577 BrabPlac. II 66
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eine moderation der strafe1787 NCCPruss. VIII 896 Faksimile
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als haben der staͤnde gesandten ihrer gnaͤdigsten und gnaͤdigen herrn huͤlff zu roß und fuß ... angeben, ... doch auch daneben ihrer chur- und fuͤrstl. gn. und gnaden billige moderation auf den fuͤrstehenden moderations-tag fuͤrbehalten1555 Moser,KreisAbsch. I 31 Faksimile
- 1566 RAbsch. III 234 Faksimile
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daß abermals ein moderation-tag dermassen in allen des reichs creissen durchgehend, geordnet werde, daß alle staͤnde des reichs ... zu dieser moderation auch zuzulassen1566 RAbsch. III 232 Faksimile
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moderation und richtigmachung des reichs matricul1577 UrkBurgundKr. II 320
- 1602 UrkBurgundKr. II 405
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[soll] alles auf derselben guethaissen, moderation und ratification gestelt ... sein1674 Tirol/ÖW. III 172 Faksimile
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haben sich ... einige fuͤrsten und staͤnde ... auf ihre ... moderationes ihres matricular-anschlags bezogen1676 Moser,KreisVerf. 612 Faksimile
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moderation der matricular-anschlaͤge1681 Moser,StaatsR. 34 S. 547 Faksimile
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der schwaͤbische crays hat sich allezeit uͤber die wormsische reichs-matricul beschwehret und moderation gesucht, welche einige staͤnde des crayses auf moderations-taͤgen zwar erhalten, wodurch aber das crays-quantum mercklich ... verringert1718 Moser,KreisVerf. 662 Faksimile
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daß auch alsbalden aus einem jeglichen crays 2. personen, eine aus dem geistlichen und die ander aus den weltlichen staͤnden, verordnet werden sollen ... ringerung und moderation ... fuͤrzunehmen1747 Moser,StaatsR. 30 S. 517 Faksimile
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[Übschr.:] moderationen des matrikularanschlags1804 Gönner,StaatsR. 743 Faksimile
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beyde deputirte zur moderation, vermoͤge des reichs-abschids, auf gemeinen des crayses unkosten geschickt1571 Moser,StaatsR. 31 S. 31 Faksimile
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[bei Nichterscheinen zur Verhandlung] soll der aussenbleibende nicht allein in obgemeldete pön, sondern auch der andern vergeblich erschienenen parthey, die verursachte unkosten, nach billig-mäßiger moderation, zu erstatten fällig erkannt werden1637 GesSammlMecklSchwerin I 46 Faksimile
- 1747 BernStR. VII 1 S. 616 Faksimile