Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
steuereinnehmer m.
steuereinnehmer , m. , der von der obrigkeit mit der einnahme bezw. beitreibung der steuern beauftragt ist; sein amtsbereich ist danach verschieden, ob er als niederste instanz die beträge der einzelnen steuerpflichtigen einsammelt, oder ob er als höhere zwischeninstanz die eingesammelten beträge verwaltet. seit beginn des 17. jh.: wir seynd von unsern ... obersteuereinnehmern ... berichtet, wie nicht allein der Schönburgische schösser und steuereinnehmer zu Rochsburg, Johann Melchior Keil, klagende anbracht, dasz, als er Gottfried Schaufuszen zu Pönigk wegen schuldiger 9 fl. 15 gl. quatembers…