Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stempelamt
Stempelamt, n.
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von jedem spiel inn- und auslaͤndischer trapulier- und teutschen karten aber [werden] zwey kreutzer in unser stempel-ambt gereicht1692 CAustr. I 109 Faksimile
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dass ... das stempelamt der administration der cammer übergeben, die gelder dieses gefälls zur general-cassa abgeführt ... werden sollen1762 Kretschmayr-Walter III 203
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daß ... diese tuͤchel von den fabrikanten selbst den stempelaͤmtern oder stempelmeistern zur bezeichnung mit dem kommerzialstempel zugetragen werden1793 Kropatschek,KKGes. III 401
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ist ein eigenes stempel-amt in E. errichtet, von welchem allein gegen baare bezahlung ... behoͤrden ... das benoͤthigte stempel-papier sowohl zum amtlichen gebrauch als zum verkauf an jeden, der dessen bedarf, empfangen1805 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 706 Faksimile
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hat das stempel-amt bey dem aufdrucken des stempels ... zu attestiren, an welchem tag, monat und jahr die stemplung geschehen1808 WirtRealIndex IV 137 Faksimile
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der verkauf der gedruckten formularien zu unterpfands-urkunden und schuldverschreibungen ist dem koͤnigl. stempel-amt ausschließlich uͤbertragen1811 WirtRealIndex IV 24 Faksimile