Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steinhaueramt
Steinhaueramt, n.
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wan ein meister von dem steinhauer amt einen lehrknecht oder lehrjungen annimt, dem gehört 6 jahren zu dienen in der lehre1531 MünsterGew. 430 Faksimile
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[es ist uralte possesio] der bildhauer im steinhauer amt ... biltwerk von holz zu schneiden1620 Schmidt,MünsterWohnungsw. 203