Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steigbettler
Steigbettler, m.
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wann der verdachte ein landstreichender mißiggaͤnger, gartender landsknecht, schweiffender steigbettler, zigeuner [waͤre, solle er gefaͤnglich angenommen werden]NÖLGO. 1656(CAustr.) 83 § 1 Faksimile
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steig- und jahrmarckts-bettler ... [sind] ohne beding fortzuweisen und auß dem land zu schaffen1666 Reyscher,Ges. XIII 475 Faksimile
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allen außländischen bettleren, vaganten, verstellten priesteren, ... oder sogenannte steigbettleren und anderen dergleichen landstreicheren [wird] ... aufgetragen, daß sie ... unsere lande ohnfehlbar ... raumben sollen1720 NArchHeidelb. 3 (1898) 191